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Aktuelle Informationen |
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Christian Wulff, der auf dem Kreiswahlvorschlag im Wahlkreis 78 der CDU zum Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages gewählt wurde, hat auf seinen Sitz im Niedersächsischen Landtag verzichtet.
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Wie Landeswahlleiter Volker Homuth heute mitteilte, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässig-
keitsprüfung des Volksbegehres „Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen“ erfüllt.
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Herr Carl-Ludwig Thiele, auf dem Landeswahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) zum Abgeordneten gewählt, hat mit Wirkung vom 4.5.2010 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet.
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Frau Astrid Grotelüschen, auf dem Kreiswahlvorschlag im Wahlkreis 29 der CDU zur Abgeordneten gewählt, hat mit Wirkung vom 27.4.2010 auf ihre Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet.
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Der stellvertretende Landeswahlleiter Markus Steinmetz hat den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages und den Ministerpräsidenten informiert, dass ihm die Durchführung eines Volksbegehrens angezeigt worden ist.
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Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. |
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Im Sommer 2009 wurde, wie alle 5 Jahre, das Europäische Parlament neu gewählt. In 27 Mitgliedstaaten der EU wurden Wahlen durchgeführt. Rund 375 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren wahlberechtigt. |
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Hier finden Sie das Amtliche Endergebnis der Landtagswahl sowie weitere Informationen zum niedersächsischen Landeswahlrecht. |
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Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten. |
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Im Rahmen der Volksinitiative können 70.000 für die Wahl des Niedersächsischen Landtages Wahlberechtigte (Stimmberechtigte) schriftlich verlangen, dass sich der Landtag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung befasst. |
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Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet sein, ein Gesetz im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis des Landes zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. |
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Nimmt der Niedersächsische Landtag einen Gesetzentwurf, der ihm aufgrund eines Volksbegehrens zugeleitet wird, nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, so findet innerhalb der nächsten sechs Monate ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt. |
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