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Aktuelle Informationen |
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Landeswahlleiter Volker Homuth hat den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages und den Ministerpräsidenten informiert, dass ihm die Durchführung eines Volksbegehrens angezeigt worden ist.
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Der Niedersächsische Landeswahlausschuss hat heute in Hannover das endgültige Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl vom 27. September 2009 in Niedersachsen festgestellt.
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Am Donnerstag, dem 8. Oktober 2009, findet um 10:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration, 30169 Hannover, Lavesallee 6, eine öffentliche Sitzung des Niedersächsischen Landeswahlausschusses statt.
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Die Wahlberechtigten können insgesamt 598 Abgeordnete für den Deutschen Bundestag wählen. Davon werden 299 in den Wahlkreisen und 299 nach den Landeslisten gewählt.
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Landeswahlleiter Volker Homuth rief heute alle niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und zur Bundestagswahl zu gehen. Er sagte: „Das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht. Wir sollten es auch als Verpflichtung verstehen."
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Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. |
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Im Sommer 2009 wurde, wie alle 5 Jahre, das Europäische Parlament neu gewählt. In 27 Mitgliedstaaten der EU wurden Wahlen durchgeführt. Rund 375 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren wahlberechtigt. |
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Hier finden Sie das Amtliche Endergebnis der Landtagswahl sowie weitere Informationen zum niedersächsischen Landeswahlrecht. |
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Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten. |
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Im Rahmen der Volksinitiative können 70.000 für die Wahl des Niedersächsischen Landtages Wahlberechtigte (Stimmberechtigte) schriftlich verlangen, dass sich der Landtag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung befasst. |
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Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet sein, ein Gesetz im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis des Landes zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. |
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Nimmt der Niedersächsische Landtag einen Gesetzentwurf, der ihm aufgrund eines Volksbegehrens zugeleitet wird, nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, so findet innerhalb der nächsten sechs Monate ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt. |
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