Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Die Landesregierung hat festgelegt, dass die nächste Landtagswahl am 20. Januar 2013 stattfindet.
Alle fünf Jahre werden die Mandatsträger für mehr als 2.000 Kommunalvertretungen (Regionsversammlung, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt. Die vorläufigen Wahlergebnisse 2011 und weitere Informationen finden Sie hier.
Im Sommer 2009 wurde, wie alle 5 Jahre, das Europäische Parlament neu gewählt. In 27 Mitgliedstaaten der EU wurden Wahlen durchgeführt. Rund 375 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren wahlberechtigt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Im Rahmen der Volksinitiative können 70.000 für die Wahl des Niedersächsischen Landtages Wahlberechtigte (Stimmberechtigte) schriftlich verlangen, dass sich der Landtag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung befasst.
Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet sein, ein Gesetz im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis des Landes zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben.
Nimmt der Niedersächsische Landtag einen Gesetzentwurf, der ihm aufgrund eines Volksbegehrens zugeleitet wird, nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, so findet innerhalb der nächsten sechs Monate ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt.