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Weiteres Verfahren beim „Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen“

HANNOVER. Anlässlich der Berichterstattung über das Ende der Einreichungsfrist für das „Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen“ am 14.01.2012 wies das Büro des Landeswahlleiters heute auf das weitere Verfahren zum Abschluss des Volksbegehrens hin.

Bis zum 31.01.2012 sollen die Gemeinden die endgültigen Zahlen der gültigen Eintragungen auf den Unterschriftenbögen über die Kreiswahlleitungen der 87 Landtagswahlkreise dem Landeswahlleiter melden. Über den Erfolg des Volksbegehrens wird dann abschließend der Landeswahlausschuss entscheiden (§ 22 Niedersächsisches Volksabstimmungsgesetz). Dies wird nach bisherigen Planungen im Februar 2012 der Fall sein.

Für ein erfolgreiches Volksbegehren muss dieses nach der Niedersächsischen Verfassung von 10 Prozent der zur Landtagswahl in Niedersachsen Wahlberechtigten unterstützt werden. Somit sind rund 608.730 gültige Unterschriften notwendig. Die Unterschriften sind auf den vom Landeswahlleiter festgesetzten Unterschriftenbögen zu leisten und jeweils bei der Hauptwohnsitzgemeinde der Unterzeichnenden einzureichen. Bis zum 15.12.2011 lagen dort insgesamt 248.907 gültige Unterschriften vor.

Die nächsten Zahlen können daher nicht vor der Sitzung des Landeswahllausschusses im Februar 2012 veröffentlicht werden.

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2012

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