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Volksbegehren „Schluss mit Schulden“

HANNOVER. Die Niedersächsische Landeswahlleiterin Ulrike Sachs teilte heute mit, dass die Vertreterinnen und Vertreter das Volksbegehren „Schluss mit Schulden“ zurückgenommen haben. Ziel des Volksbegehrens sollte die Verankerung eines eigenständigen und frühzeitigen Neuverschuldungsverbots in der Niedersächsischen Verfassung sein. Die Vertreterinnen und Vertreter haben ihre Rücknahme damit begründet, dass sie keine Möglichkeit mehr sähen, das erforderliche Quorum von 25 000 Unterschriften bis zum 23.7.2013 noch zu erreichen. Die Unterschriften wären Voraussetzung für den Antrag, die Zulässigkeit des Volksbegehrens durch die Landesregierung feststellen zu lassen. Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes ist das Volksbegehren damit erledigt.


 

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.07.2013

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