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Europawahl am 25. Mai 2014; Teilnahme von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern

HANNOVER. Landeswahlleiterin Ulrike Sachs weist darauf hin, dass sich Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, entscheiden können, ob sie in ihrem Herkunftsstaat oder in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten wählen wollen. Um in Deutschland wählen zu können, müssen sie bei der Gemeinde, in der sie wohnen, in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wer als Unionsbürgerin oder Unionsbürger bereits bei den Europawahlen 1999, 2004 oder 2009 in das Wählerverzeichnis eingetragen worden war und seitdem nicht auf Antrag oder wegen eines Fortzugs aus Deutschland aus dem Wählerverzeichnis gestrichen wurde, ist im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen und braucht keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Alle anderen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen bis spätestens 4. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn Sie in Deutschland wählen wollen.

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 besitzen von den etwa 6,3 Mio. Wahlberechtigten in Niedersachsen insgesamt mehr als 200.000 Bürgerinnen und Bürger die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates (eine Übersicht nach Herkunftsländern ist der Anlage zu dieser Presserklärung beigefügt).

Weitere Informationen stellt das Bundesinnenministerium im Internet in allen 24 EU-Sprachen zur Verfügung (www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany/). Das erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bei den Gemeinden oder im Internet auf den Seiten des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) erhältlich.


Geschätzte Zahl der nichtdeutschen Wahlberechtigten aus den Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union nach Herkunftsländern am 25. Mai 2014

Belgien

1.000

Bulgarien

9.000

Dänemark

1.000

Estland

-

Finnland

1.000

Frankreich

4.000

Griechenland

15.000

Irland

1.000

Italien

23.000

Kroatien

6.000

Lettland

3.000

Litauen

4.000

Luxemburg

-

Malta

-

Niederlande

27.000

Österreich

6.000

Polen

61.000

Portugal

8.000

Rumänien

14.000

Schweden

1.000

Slowakei

2.000

Slowenien

1.000

Spanien

10.000

Tschechien

2.000

Ungarn

7.000

Vereinigtes Königreich

10.000

Zypern

-



Insgesamt

216.000

Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


 

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.04.2014

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