Niedersächsische Landeswahlleiterin Niedersachsen klar Logo

Zahlen, Daten, Fakten

Kommunalwahlen in Niedersachsen am 11. September 2016


HANNOVER. Am 11. September 2016 finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt. Von den rund 7,93 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Niedersachsens sind ca. 6,46 Millionen wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Zusammensetzung von etwa 2 125 kommunalen Vertretungen (Kreistage, Regionsversammlung, Stadt- bzw. Gemeinde­räte, Samtgemeinderäte, Ortsräte und Stadtbezirksräte) sowie in 37 Kommunen auch direkt über die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, also die Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister. Beginn der Wahl­periode ist der 1. November 2016.

Zu den Kommunalwahlen gibt die Landeswahlleitung folgende Informationen bekannt:


1. Umfang der Wahlen

1.1 Kommunale Vertretungen

Bei den Kommunalwahlen am 11. September 2016 werden insgesamt rund 2 125 kommunale Vertretungen neu oder – sofern es Gebietsveränderungen gegeben hat – erstmals gewählt. Dabei handelt es sich um die Regionsversammlung in der Region Hannover, die Kreistage der 36 Landkreise[1], die Räte der 8 kreisfreien Städte sowie die Räte von 919 kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hinaus werden die Räte von 116 Samtgemeinden sowie 1 003 Ortsräte, 44 Stadtbezirksräte sowie die Einwohnervertretungen von 2 gemeindefreien Gebieten gewählt.

1.2 Direktwahlen

Neben den Wahlen zu den Vertretungen werden in 37 Kommunen auch Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie Samtgemeinde­bürgermeisterinnen und Samtgemeindebürgermeister direkt von den Wahlberechtigten in ihr Amt gewählt. Diese Wahlen finden in 6 Landkreisen, 18 Städten und Gemeinden sowie 13 Samtgemeinden statt.


2. Zahl der Sitze der Vertretungen

Insgesamt sind landesweit 29 116 Sitze zu vergeben. Die Zahl der in den einzelnen Kommunen zu vergebenden Sitze ist von der Einwohnerzahl abhängig. Sie liegt bei den Gemeinden zwischen 6 und 64 Sitzen, bei den Landkreisen zwischen 42 und 68 bzw. 72[2] Sitzen und für die Regionsversammlung der Region Hannover bei 84 Sitzen. In der Gesamtschau sind folgende Sitze zu besetzen:

Wahlgebiet

Zahl der Sitze

Landkreise und kreisfreie Städte
Region Hannover

2 326

Kreisangehörige Gemeinden
(Einschl. Einwohnervertretungen in den gemeindefreien Gebiete)
Lohheide (LK Celle) = 11
Osterheide (LK Heidekreis) = 9

15 441

Samtgemeinden

2 983

Stadtbezirke, Ortschaften

8 366






3. Wahlvorschlagsträger

Insgesamt können 25 Parteien, darunter die vier im Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP und GRÜNE, mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen 2016 teilnehmen. Hinzu kommen lokale Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber (Einzel­wahlvorschläge).

Für diese Wahlvorschlagsträger werden in der Ergebnisdarstellung folgende satzungsgemäße Kurzbezeichnungen, sofern vorhanden, verwendet:

CDU

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

GRÜNE

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

FDP

Freie Demokratische Partei

DIE LINKE.

DIE LINKE. Niedersachsen

ALFA Niedersachsen

Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) Niedersachsen

AfD Niedersachsen

Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen

Bündnis C

Bündnis C - Christen für Deutschland -AUF&PBC Niedersachsen

BIG

Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit

DMD

DEMOKRATISCHE MITTE DEUTSCHLANDS ökologisch ökonomisch sozial Landesverband Niedersachsen

DKP

Deutsche Kommunistische Partei

ZENTRUM

Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870

DIE EINHEIT

DIE EINHEIT - Landesverband Niedersachsen

Die Friesen

Die Friesen

Die Ge De

Die Gerechten Demokraten

REP

DIE REPUBLIKANER

EINE WELT

Eine-Welt-Partei

FAMILIE

FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS,

Landesverband Niedersachsen

FREIE WÄHLER

FREIE WÄHLER Niedersachsen

NPD

Nationaldemokratische Partei Deutschlands

Landesverband Niedersachsen

Neue Liberale – Die Sozialliberalen – Niedersachsen

Neue Liberale – Die Sozialliberalen – Landesverband Niedersachsen

ÖDP

Ökologisch-Demokratische Partei, Landesverband Niedersachsen

PARTEI DER VERNUNFT

Partei der Vernunft Landesverband Niedersachsen

Die PARTEI

Niedersachsen

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Landesverband Niedersachsen

PIRATEN

Piratenpartei Niedersachsen

WGR

Wählergruppen

EB

Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber (Einzelwahlvorschläge)


4. Zahl der Kandidaturen

4.1 Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber

Für die Sitze in den kommunalen Vertretungen liegen insgesamt 66 939 Bewerbungen vor. Die tatsächliche Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist etwas niedriger, da sich viele Personen bei mehreren Wahlarten um ein Mandat bewerben. Aufgrund der von den örtlichen Wahlausschüssen zugelassenen Wahlvorschläge ergeben sich im Einzelnen folgende Zahlen:

Wahlgebiet

Zahl der Bewerberinnen und Bewerber

insgesamt

davon

weiblich

darunter

EU-Bürgerinnen*

EU-Bürger*

Landkreise, kreisfreie Städte und Region Hannover

12 101

3 263

24

47

Kreisangehörige Gemeinden (einschl.
gemeindefreie Gebiete)

32 184

8 099

52

127

Samtgemeinden

7 148

1 639

12

38

Stadtbezirke, Ortschaften

15 506

4 249

23

46

insgesamt

66 939

17 250

111

258

* Eine Übersicht über die Staatsangehörigkeiten der sich bewerbenden EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Bewerberinnen und Bewerber verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge:

Wahlvorschlags-träger

Zahl der Bewerberinnen und Bewerber

weiblich

männlich

insgesamt

darunter EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

weiblich

männlich

insgesamt

CDU

4 707

16 458

21 165

22

51

73

SPD

5 524

13 913

19 437

28

78

106

GRÜNE

2 314

3 587

5 901

19

20

39

FDP

921

3 316

4 237

9

25

34

DIE LINKE.

356

1 029

1 385

3

15

18

ALFA Niedersachsen

13

87

100

-

-

-

AfD Niedersachsen

95

645

740

-

1

1

Bündnis C

2

22

24

1

1

2

BIG

6

21

27

1

1

2

DMD

4

4

8

-

-

-

DKP

10

18

28

-

-

-

ZENTRUM

4

9

13

-

-

-

DIE EINHEIT

-

-

-

-

-

-

Die Friesen

9

14

23

-

-

-

Die Ge De

-

2

2

-

-

-

REP

-

-

-

-

-

-

EINE WELT

-

4

4

-

-

-

FAMILIE

4

3

7

-

-

-

FREIE WÄHLER

32

69

101

2

-

2

NPD

10

67

77

-

-

-

Neue Liberale - Die Sozialliberalen -Niedersachsen

9

6

15

-

-

-

ÖDP

5

2

7

-

-

-

PARTEI DER VERNUNFT

-

-

-

-

-

-

Die PARTEI Niedersachsen

17

90

107

-

-

-

PIRATEN

51

233

284

3

10

13

WGR

3 115

9 813

12 928

23

54

77

EB

42

277

319

-

2

2

insgesamt

17 250

49 689

66 939

111

258

369

4.2 Wahlen der Vertretungen in der Region Hannover, den Landkreisen und kreisfreien Städten

3 263 Bewerberinnen (davon 24 EU-Bürgerinnen) und 8 838 Bewerber (davon 47 EU-Bürger) auf insgesamt 2 210 zugelassenen Wahlvorschlägen kandidieren bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 11. September 2016 um einen der 2 326 Sitze in der Regions­versammlung der Region Hannover, den Kreistagen der Landkreise und in den Räten der kreisfreien Städte.


CDU, SPD, GRÜNE und FDP treten zu diesen Wahlen in der Region Hannover, in allen 36 Landkreisen und den 8 kreisfreien Städten mit Wahlvorschlägen an, gefolgt von der Partei DIE LINKE., die in der Region Hannover, in 35 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten antritt.

In der Region Hannover, allen 36 Landkreisen und in 8 kreisfreien Städten bewerben sich insgesamt 1 734 Personen auf Wahlvorschlägen von örtlichen Wählergruppen.

Insgesamt 24 Einzelbewerbungen, darunter die einer Frau, liegen in der Region Hannover, 12 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten vor.


Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

4.3 Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden und in den Samtgemeinden

9 738 Bewerberinnen (davon 64 EU-Bürgerinnen) und 29 594 Bewerber (davon 165 EU-Bürger) auf insgesamt 4 923 Wahlvorschlägen kandidieren um einen Ratssitz in einer der 919 kreisangehörigen Gemeinden, um einen Sitz in der Einwohnervertretung in den zwei gemeindefreien Gebieten oder um einen Sitz im Rat der 116 Samtgemeinden.

31 030 Personen kandidieren auf den Wahlvorschlägen der Parteien, 8 098 auf den Wahlvorschlägen von Wählergruppen und 204 als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber. CDU und SPD stehen auch diesmal wieder an der Spitze der Statistik. Mit insgesamt 24 481 Bewerberinnen und Bewerbern (CDU = 13 003, SPD = 11 478) stellen sie den weitaus größten Teil der Parteibewerberinnen und -bewerber. Es folgen die GRÜNEN mit 3 302, die FDP mit 2 123 und DIE LINKE. mit 552 Bewerberinnen und Bewerbern.

Wählergruppen bewerben sich mit 8 098 Personen in der Region Hannover und in allen Landkreisen um Sitze in den Räten der regions- und kreisangehörigen Gemeinden und in 28 Landkreisen um Ratsmandate in den Samtgemeinden. 169 Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber treten in der Region Hannover und in 35 Landkreisen für die Wahlen zum Rat der kreisangehörigen Gemeinden an. In 19 Landkreisen stellen sich Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber auch zur Wahl für die Räte der Samtgemeinden.

Übersichten über die zugelassenen Wahlvorschläge in den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt.

4.4 Direktwahlen
Die Bewerberinnen und Bewerber für die 37 Direktwahlen in Niedersachsen verteilen sich wie folgt auf die Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge.

Wahlvorschlagsträger

Bewerberinnen und Bewerber

davon

insgesamt

weiblich

männlich

CDU

1

22

23

SPD

4

21

25

GRÜNE

3

5

8

FDP

2

3

5

DIE LINKE.

-

4

4

ALFA Niedersachsen

-

1

1

NPD

-

1

1

WGR

2

3

5

EB

6

22

28

insgesamt

18

82

100


5. Wahlberechtigte
Von den rd. 7,93 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern Niedersachsens sind bei den Kommunalwahlen am 11. September 2016 wahlberechtigt (geschätzte Bevölkerungszahlen des LSN, Rundungsdifferenzen möglich):


insgesamt

davon

weiblich

männlich

Wahlberechtigte

am 11.09.2016,

darunter:

6 455 000

3 293 000

3 162 000

Deutsche

6 153 000

3 163 000

2 989 000

EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

302 000

130 000

172 000





16-21-Jährige

414 632

201 605

213 027

16-17-Jährige

161 825

78 717

83 108

Erstwählerinnen und Erstwähler

331 054

161 196

169 858


6. Vergleichszahlen zur Wahlbeteiligung und zur Briefwahl

Wahl

Wahlbeteiligung

in %

Briefwahl in % der Wählerinnen und Wähler

Kreiswahlen 1981

76,2

10,2

Kreiswahlen 1986

72,1

10,2

Kreiswahlen 1991

68,3

11,5

Kreiswahlen 1996

64,5

12,0

Landtagswahl 1998

73,8

9,1

Bundestagswahl 19981)

83,9

14,7

Europawahl 19991)

44,2

11,6

Kreiswahlen 20012)

56,2

13,2

Landtagswahl 2003

67,0

12,1

Europawahl 20041)

40,1

11,7

Bundestagswahl 20051)

79,4

15,2

Kreiswahlen 20062)

51,7

14,5

Landtagswahl 2008

57,1

10,5

Europawahl 20091)

40,5

12,3

Bundestagswahl 20091)

73,3

16,2

Kreiswahlen 20112)

52,5

15,8

Landtagswahlen 2013

59,4

12,2

Bundestagswahlen 20131)

73,4

18,6

Europawahlen 20141)

49,1

16,7

1) in Niedersachsen

2) einschl. Region Hannover


7. Wahlmodus

7.1 Kommunale Vertretungen

Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Die Wahlberechtigten haben bei jeder dieser Wahlen drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzel­bewerber aufgeführt sind.


Die drei Stimmen können beliebig auf die Wahlvorschläge verteilt werden. Die Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).


Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig. Ausnahme: Der Stimmzettel enthält bis zu drei Stimmabgabevermerke für eine oder mehrere Bewerberinnen/einen oder mehrere Bewerber derselben Liste und außerdem weitere Stimmabgabevermerke für diese Liste (im Feld Gesamtliste); dann gilt folgende Regelung: Es sind die für die Liste abgegebenen Stimmen ungültig, durch die die Gesamtzahl von drei Stimmen überschritten wird.

Bei dem Berechnungssystem für die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber wird das modifizierte Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“ angewandt. Dieses als verfassungsgemäß anerkannte Proportional­verfahren ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Anwendung des Verhältniswahlsystems. Es überträgt die durch den Wahlakt entstandene Stimmenverteilung mathematisch exakt auf die Sitzverteilung.

Beim Verfahren „Hare/Niemeyer“ wird die Zahl der Stimmen der einzelnen Partei, Wählergruppe oder der Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers mit der Zahl der zu vergebenden Sitze multipliziert und durch die Gesamtstimmenzahl dividiert. Als Formel lässt sich das Berechnungsverfahren so darstellen:

Gültige Stimmen für den Wahlvorschlag × Anzahl der zu vergebenden Sitze

Anzahl aller gültigen Stimmen

Als Ergebnis ergibt sich eine Proportionalzahl. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält so viele Sitze, wie ganze Zahlen nach dieser Proportionalzahl auf ihn entfallen. Hat die beschriebene Berechnung beispielsweise eine Proportionalzahl von 8,9 ergeben, so erhält der betreffende Wahlvorschlagsträger zunächst acht Sitze zugeteilt.

Nach diesem Rechenschritt bleiben in der Regel noch einige Sitze frei. Über die Verteilung dieser Sitze entscheidet die Nachkommastelle der Proportionalzahl. Der erste noch nicht vergebene Sitz wird an den Wahlvorschlagsträger mit der höchsten Nachkommastelle, der zweite an denjenigen mit der zweithöchsten Nachkommastelle vergeben usw. Die Reihenfolge dieser Nachkommastellen, die über die Verteilung der noch zu vergebenden Sitze entscheidet, ist also unabhängig von den vor dem Komma stehenden ganzen Zahlen.

Die weitere Sitzverteilung innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen in Wahlgebieten mit einem Wahlbereich erfolgt jeweils unter Anwendung des „Hare/Niemeyer“-Verfahrens in folgenden Schritten:

a) Unterverteilung der einer Partei oder Wählergruppe insgesamt zustehenden Sitze auf ihre Liste und die Gesamtheit der Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste, die Stimmen erhalten haben, nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare/Niemeyer“,

b) Zuweisung der auf die Gesamtheit der Bewerberinnen und Bewerber einer jeden Liste entfallenden Sitze nach der Reihenfolge der von den Bewerberinnen und Bewerbern erzielten persönlichen Stimmenzahlen,

c) Zuweisung der auf jede Liste entfallenden Sitze auf die Listenbewerberinnen und -bewerber in der Reihenfolge, in der sie in der Liste aufgeführt sind; dabei bleiben diejenigen, die bereits einen Sitz nach der Personenwahl (Buchst. b) erhalten haben, außer Betracht.

In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen erfolgt vor den Berechnungsschritten nach den Buchstaben a) bis c) zunächst die Verteilung der einer Partei oder Wählergruppe im Wahl­gebiet zustehenden Sitze auf die einzelnen Wahlbereiche auf der Grundlage der in den Wahlbereichen erworbenen Stimmenzahlen – ebenfalls nach dem modifizierten Proportional­verfahren „Hare/Niemeyer“. Im Anschluss erfolgt die weitere Sitzverteilung für jeden Wahl­bereich gesondert nach dem vorstehend in den Buchstaben a) bis c) beschriebenen Verfahren.

Hat eine Partei oder Wählergruppe danach mehr Sitze errungen als sie Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt hat, bleiben die Sitze, die die Partei oder Wählergruppe nicht besetzen kann, unbesetzt. In Wahlgebieten mit mehreren Wahlbereichen wird dabei allerdings noch geprüft, ob die Partei in einem anderen Wahlbereich des Wahlgebiets noch Bewerberinnen oder Bewerber hat, die keinen Sitz errungen haben. Sollte dies der Fall sein, so erhalten diese in ihrem Wahlbereich unberücksichtigt gebliebenen Bewerberinnen und Bewerber in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen die noch zu vergebenden Sitze. Sofern dann immer noch Sitze frei bleiben, bleiben diese unbesetzt.

7.2 Direktwahlen
Die Direktwahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Die Wählerinnen und Wähler haben bei jeder Direktwahl eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.


Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen, so findet in der Regel zwei Wochen nach der Direktwahl eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Direktwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gewählt ist dann, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der jeweiligen Wahlleitung zu ziehende Los.


8. Daten zur Wahlorganisation

Die Landeswahlleiterin nimmt bei den Kommunalwahlen zentrale Wahlaufgaben wahr. Sie ist Vorsitzende des Landeswahlausschusses, der zu entscheiden hat, welche politischen Vereinigungen, die nicht im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag durch Abgeordnete vertreten sind, für die Kommunalwahlen als Partei anzuerkennen sind.

Für die Region Hannover, alle Landkreise, Gemeinden und Samtgemeinden sind jeweils eine Wahlleiterin oder ein Wahlleiter und ein Wahlausschuss berufen worden. Hauptaufgaben der Wahlausschüsse sind die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung der Wahlergebnisse. Wahlleiterinnen, Wahlleiter und Wahlausschüsse sind selbstständige und unabhängige, nicht weisungsgebundene Wahlorgane.


Zur Stimmabgabe werden insgesamt rd. 8 200 Wahlbezirke gebildet, in denen jeweils ein Wahlraum eingerichtet wird. In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingesetzt, dessen Hauptaufgaben die Abwicklung der Wahlhandlung und die Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahlbezirken sind.

Die Gesamtzahl der ehrenamtlich tätigen Personen bei den Kommunalwahlen wird sich auf etwa 75 000 belaufen.

Wesentliche organisatorische Einzelaufgaben (Aufstellung der Wählerverzeichnisse, Ausgabe der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen usw.) werden von den Wahlämtern der Gemeinden und Samtgemeinden wahrgenommen.


9. Wahltag/Wahlnacht

Die Dienststelle der Landeswahlleiterin ist am Wahltag ab 8.00 Uhr besetzt und befindet sich im Gebäude des Ministeriums für Inneres und Sport in Hannover, Lavesallee 6.


Hier wird auch ein Pressezentrum eingerichtet, das ab 18.00 Uhr geöffnet ist. Am Wahlabend werden Informationen über den Wahlverlauf, insbesondere über die Wahlergebnisse, ausgegeben.

Die Feststellung der vorläufigen Ergebnisse am Wahlabend wird wegen des Kommunalwahlsystems und des Umfangs der Wahlen wesentlich länger dauern als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Der Landeswahlleiterin werden am Wahlabend die Direktwahlergebnisse und die Ergebnisse der Wahlen für die Region Hannover, in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie – regions-/landkreisweise zusammengefasst – in den kreisangehörigen Gemeinden übermittelt. Diese Ergebnisse können auch über die Internetseite

www.aktuelle-wahlen-niedersachsen.de

abgerufen werden. Mit dem Vorliegen des Landesergebnisses wird erst in den frühen Morgenstunden des 12. September 2016 gerechnet. Die einzelnen Ergebnisse der Vertretungswahlen auf Gemeinde- und Samtgemeindeebene sowie der Ortsrats- und Stadtbezirksratswahlen werden durch die Landeswahlleiterin nicht erfasst. Diese Ergebnisse können nur von den jeweiligen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.


[1] Durch die Fusion der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz zum 1. November 2016 verringert sich die Zahl der Landkreise in Niedersachsen auf 36.

[2] 72 Sitze für den Kreistag des zum 1. November 2016 neu gebildeten Landkreises Göttingen nach § 46 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes.

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.09.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln