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Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems

Wer kann Wahlvorschläge aufstellen?


Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Hinsichtlich der Zielsetzung der Wählergruppen, ihrer organisatorischen Form, ihrer Größe usw. enthalten die wahlrechtlichen Bestimmungen keine Anforderungen. Auch lose Zusammenschlüsse von Wahlberechtigten können daher als Wählergruppen auftreten und Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen einreichen.


Wer darf wählen?

Wer kann gewählt werden?

Wie kommt man auf einen Wahlvorschlag?

Wie wird gewählt?

Wie wird gezählt?

Wo wird gewählt?

Wer führt die Wahl durch?

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