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22 Parteien können an der Landtagswahl 2017 teilnehmen

HANNOVER. Der Niedersächsische Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung festgestellt, dass sich bei der Landtagswahl 2017 22 Parteien mit Wahlvorschlägen dem Votum der rund 6,07 Mio. Wahlberechtigten stellen können.

Der Landeswahlausschuss hatte seinem gesetzlichen Auftrag zufolge die formalen Kriterien des Parteibegriffs zu prüfen. Mit dem Inhalt oder der politischen Zielsetzung der einzelnen Vereinigungen setzte sich der Landeswahlausschuss nicht auseinander.

Neben den fünf Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP und DIE LINKE., die im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag mit im Land Niedersachsen gewählten Abgeordneten vertreten sind, hat der Landeswahlausschuss 17 weitere Vereinigungen als Parteien anerkannt.


Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen

AfD Niedersachsen

Bündnis C - Christen für Deutschland

Bündnis C

Bündnis der Generationen Niedersachsen

BdG

Bündnis Grundeinkommen Landesverband Niedersachsen - Die Grundeinkommenspartei

BGE

Das Haus Deutschland

DHD

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG Niedersachsen

DiB Niedersachsen

Deutsche Gerechtigkeits Partei

DEGP

Deutsche Mitte - Politik geht anders…

DM

Die Grauen – Für alle Generationen, Landesverband Niedersachsen

Die Grauen

DIE REPUBLIKANER

REP

FREIE WÄHLER Niedersachsen

FREIE WÄHLER

Liberal-Konservative Reformer Niedersachsen

LKR Niedersachsen

Ökologisch-Demokratische Partei, Landesverband Niedersachsen

ÖDP

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Landesverband Niedersachsen

Tierschutzpartei

Piratenpartei Niedersachsen

PIRATEN

V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer

V-Partei³


Die Vereinigung Christliche Abendländische Wertepartei (CAW) ist vom Landeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt worden, da sie wegen fehlender Nachweise nicht die formellen Voraussetzungen erfüllt hat, die das Landeswahlgesetz an eine gültige Wahlanzeige stellt. Gleiches gilt für die Vereinigung Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE).

Damit können nunmehr 22 Parteien bis zum kommenden Montag, 11.09.2017, 18 Uhr bei den jeweils zuständigen Wahlleitungen Wahlvorschläge einreichen. Über deren Zulassung entscheiden die Wahlausschüsse am 15.09.2017. Die Sitzung des Landeswahlausschusses findet am 15.09.2017, 10:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Dienstgebäudes des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, Lavesallee 6, 30169 Hannover statt. Die Sitzung ist öffentlich.

 

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