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Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Niedersächsischen Landtags der 18. Wahlperiode


Für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge gibt es – wie bei den vergangenen Wahlen – Vordrucke, die gemäß § 79 Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) in einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport festgelegt sind.

Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind dies folgende Vordrucke:

1. Kreiswahlvorschläge:

  • Muster 5: Kreiswahlvorschlag
  • Muster 6: Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (bei Bedarf)
  • Muster 7: Bescheinigung des Wahlrechts (bei Bedarf)
  • Muster 8: Zustimmungserklärung für den Kreiswahlvorschlag und Versicherung an Eides statt zur Mitgliedschaft in einer anderen Partei
  • Muster 9: Bescheinigung der Wählbarkeit
  • Muster 10: Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Wahlkreisbewerberin oder des Wahlkreisbewerbers
  • Muster 11: Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Wahlkreisbewerberin / des Wahlkreisbewerbers

2. Landeswahlvorschläge:

  • Muster 9: Bescheinigung der Wählbarkeit
  • Muster 13: Landeswahlvorschlag
  • Muster 14: Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (bei Bedarf)
  • Muster 15: Zustimmungserklärung für den Landeswahlvorschlag und Versicherung an Eides statt zur Mitgliedschaft in einer anderen Partei
  • Muster 16: Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für den Landeswahlvorschlag
  • Muster 17: Versicherung an Eides statt zur Aufstellung des Landeswahlvorschlags

Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften (Muster 6 und 14) erhalten Sie für den Kreiswahlvorschlag bei der zuständigen Kreiswahlleitung bzw. für den Landeswahlvorschlag bei der Landeswahlleiterin. Dabei haben Parteien zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereits nach § 18 Abs. 1 NLWG aufgestellt worden sind.

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