Vordrucke zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Niedersächsischen Landtags der 18. Wahlperiode
Für die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge gibt es – wie bei den vergangenen Wahlen – Vordrucke, die gemäß § 79 Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) in einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport festgelegt sind.
Für die Einreichung der Wahlvorschläge sind dies folgende Vordrucke:
1. Kreiswahlvorschläge:
- Muster 5: Kreiswahlvorschlag
- Muster 6: Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (bei Bedarf)
- Muster 7: Bescheinigung des Wahlrechts (bei Bedarf)
- Muster 8: Zustimmungserklärung für den Kreiswahlvorschlag und Versicherung an Eides statt zur Mitgliedschaft in einer anderen Partei
- Muster 9: Bescheinigung der Wählbarkeit
- Muster 10: Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Wahlkreisbewerberin oder des Wahlkreisbewerbers
- Muster 11: Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Wahlkreisbewerberin / des Wahlkreisbewerbers
2. Landeswahlvorschläge:
- Muster 9: Bescheinigung der Wählbarkeit
- Muster 13: Landeswahlvorschlag
- Muster 14: Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (bei Bedarf)
- Muster 15: Zustimmungserklärung für den Landeswahlvorschlag und Versicherung an Eides statt zur Mitgliedschaft in einer anderen Partei
- Muster 16: Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber für den Landeswahlvorschlag
- Muster 17: Versicherung an Eides statt zur Aufstellung des Landeswahlvorschlags
Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften (Muster 6 und 14) erhalten Sie für den Kreiswahlvorschlag bei der zuständigen Kreiswahlleitung bzw. für den Landeswahlvorschlag bei der Landeswahlleiterin. Dabei haben Parteien zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber bereits nach § 18 Abs. 1 NLWG aufgestellt worden sind.